Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.229 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften: Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG, § 36 KStG und Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz ab VZ 2003
(OFG Berlin, Vfg. v. - St 127 - S 1300 - 3/4)
Zu den Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz ab VZ 2003 weise ich auf Folgendes hin:
1. Keine Berücksichtigung ausländischer Einkünfte, die im Ausland keiner Steuer unterlegen haben
Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung ermöglicht § 34c Abs. 1 EStG die Anrechnung von im Ausland gezahlter Einkommensteuer/Körperschaftsteuer auf die deutsche Einkommensteuer/Körperschaftsteuer. Die Anrechnung der Steuern aus einem ausländischen Staat ist auf den Betrag der deutschen Einkommensteuer/Körperschaftsteuer beschränkt, der anteilig auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt (länderbezogener Höchstbetrag). Bis VZ 2002 werden bei der Ermittlung des länderbezogenen Anrechnungshöchstbetrags (sog. „per country limitation“) alle Einkünfte aus einem Staat berücksichtigt, d. h. auch solche steuerpflichtigen Einkünfte, die im Quellenstaat tatsächlich nicht besteuert wurden. Dies hatte zur folge, dass ausländische Steuern weit über das zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erf...