Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.203 Steuerliche Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen
(/S 2411 - 1 - StH 222)
Nach dem MF-Erlaß v. - S 2303 - 5 - 31 4 - (ESt-Kartei § 50a EStG Nr. 4) - Kulturorchestererlaß - sind ausländische Kulturvereinigungen nach § 50 Abs. 7 EStG von der deutschen Einkommensteuer freizustellen, wenn ihr Auftritt im Inland wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ergänzend zu diesem Erlass gilt nach den MF-Erlassen v. 8. und - S 2303 - 5 - 35 - das Folgende:
1. Als öffentliche Mittel sind alle Leistungen aus öffentlichen Kassen zu behandeln, die unmittelbar für einen Auftritt oder mehrere Auftritte einer ausländischen Kulturvereinigung im Inland gewährt werden.
a) Eine Förderung aus öffentlichen Mitteln in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn der Regiebetrieb einer öffentlich rechtlichen Körperschaft, der keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und dessen Haushalt Teil eines Gemeindehaushalts ist, als Veranstalter Zahlungen an eine ausländische Kulturvereinigung leitet.
b) Beträge, die aus einem öffentlichen Haushalt z.B. an eine gemeinnützige Körperschaft geleistet werden, die diese ihrerseits an eine Kulturvereinigun...