Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.201 Dividendenstripping mit Auslandsaktien und Zinsstripping mit ausländischen festverzinslichen Wertpapieren - Mißbräuchliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer
( II 25)
Erzielt ein in Deutschland ansässiger Stpfl. ausländische Kapitalerträge, von denen im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, ist die ausländische Quellensteuer nach § 34c EStG grundsätzlich auf die deutsche ESt. anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen vermieden. Außerdem wird nach den von Deutschland abgeschlossenen DBA die Quellensteuer i.d.R. auf 15 % begrenzt, so daß die darüber hinausgehende Quellensteuer erst gar nicht abgezogen oder von der Finanzbehörde im Quellenstaat erstattet wird.
Nach neuen Erkenntnissen versuchen auch im Ausland Ansässige, deren Ansässigkeitsstaat (Drittstaat) kein entsprechendes DBA mit dem Quellensteuerstaat abgeschlossen hat und der eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer nicht zuläßt, sich diese Regelung zunutze zu machen. Dazu wird grundsätzlich folgende Vorgehensweise gewählt:
Der im Drittstaat Ansässige veräußert seine aus dem Quellenstaat stammenden Wertpapiere (z.B...