Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.82 Anwendung der deutsch-schweizerischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom und vom auf den beigetretenen Teil Deutschlands
( Schz - 105/90)
Zu Ihrer Unterrichtung teile ich Ihnen mit, daß die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten in einem Verhandlungsprotokoll vom 16. November/ folgendes vereinbart haben:
„Im Bestreben, die Anwendung und Auslegung des Abkommens vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des Abkommens vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden folgende übereinstimmende Erklärung abgegeben:
Zu Artikel 3 Absatz 1 Buchst. a der Abkommen wird festgestellt, daß die Abkommen gleichzeitig mit der Übernahme des Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland im beigetretenen Teil Deutschlands ab