Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.49 Schweizerische Kirchensteuer und DBA
( Schz - 21/87)
In den deutsch-schweizerischen Verständigungsgesprächen vom 8. bis wurde auch die Frage erörtert, ob die in der Schweiz erhobenen Kirchensteuern als unter Artikel 2 des DBA fallende Steuern anzusehen sind. Die Frage hat insbesondere Bedeutung für S. 104.1die Anrechnung dieser Steuern im Rahmen des Artikels 4 Abs. 3 und 4 sowie des Artikels 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA.
Als Ergebnis der Verständigungsgespräche ist folgendes festzuhalten:
Die schweizerischen Kirchensteuern stellen nach schweizerischem Recht allgemeine Gemeindesteuern dar. Sie fallen daher nach schweizerischer Auffassung unter die Doppelbesteuerungsabkommen. Ich teile diese Auffassung. Die schweizerische Kirchensteuer ist daher auch nach dem DBA als eine unter das Abkommen fallende Steuer anzusehen.