Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.23 Stille Beteiligung an deutschen Personengesellschaften
( Schz - 71/79)
In der Vergangenheit sind vereinzelt Fälle bekanntgeworden, in denen auf Zahlungen oder Gutschriften von Gewinnanteilen aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft an in der Schweiz ansässigen Personen keine Quellensteuer einbehalten wurde oder wegen der einbehaltenen Quellensteuer beim Bundesamt für Finanzen Erstattungsanträge gestellt wurden. Begründet wird das Nichtbestehen eines Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland mit dem Verweis auf Art. 10 Abs. 2 des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA), wonach Voraussetzung für einen Quellensteuereinbehalt die Zahlung von Dividenden durch eine in der Bundesrepublik ansässige Gesellschaft sei. Den Begriff der Gesellschaft bestimme Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA, so daß Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter nicht immer erfaßt würden.
Zu der Auslegungsfrage ist inzwischen ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg ergangen (Urteil vom...