Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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4.6 Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
vom (Stand am )
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ,
beschliesst:
1. Kapitel: Gegenstand
Art. 1
1 Dieses Gesetz regelt die Durchführung von internationalen Abkommen des Bundes im Steuerbereich, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, soweit deren Durchführung nicht durch andere Bundesgesetze im Steuerbereich geregelt wird.
2 Es regelt insbesondere:
a. das Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung;
b. die Entlastung von der Verrechnungssteuer;
c. die Bestrafung von Widerhandlungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen.
3 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.
2. Kapitel: Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Geltungsbereich dieses Kapitels
Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für zwischen den Staate...