Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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4.3 Botschaft über ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland
Vom
(BBl. 1993 I 1521)
Mit dem Antrag auf Zustimmung unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluß über das am unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland vom .
Übersicht
Nach der geltenden Grenzgängerregelung im schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen können Erwerbseinkünfte von Grenzgängern nur am Wohnsitz besteuert werden; im Staat des Arbeitsortes sind sie von der Steuer befreit. Diese Regelung wirkt sich wegen des deutlichen Überwiegens der deutschen Grenzgänger einseitig zugunsten der Bundesrepublik Deutschland aus. Mit der Neuregelung erhält nun der Staat des Arbeitsortes das Recht, die Erwerbseinkünfte von Grenzgängern mit einer auf 4,5 % begrenzten Steuer zu belegen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß die Grenzgänger diesem Staat erhebliche Infrastrukturkosten verursachen, für die er bisher selber aufkommen mußte. Die Neuregelung bewirkt eine Angleichung an die Grenzgängerregelungen mit den übrigen Nachbarstaaten.
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