Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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4.1 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland
4. Gesetzesmaterialien in der Schweiz
Vom
(BBI 1971 II 1423; FF 1971 II 1427)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Am ist in Bonn zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet worden. Wir beehren uns, Ihnen dieses Abkommen hiermit zur Genehmigung zu unterbreiten. Das neue Abkommen soll das zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reiche bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftssteuern vom / ab insoweit ersetzen, als sich das geltende Abkommen auf die direkten Steuern bezieht (Art. 30 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 32 Abs. 2 des Abkommens).
Übersicht
Ende 1964 verlangte die Bundesrepublik Deutschland die Revision des Abkommens von 1931/1959 mit der Begründung, daß es die Verlagerung des Wohnsitzes natürlicher Personen in die Schweiz und...