Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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3.13 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/6257 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drucks. 17/6565)
(Auszug)
A. Problem
Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, können Beteiligte und andere Personen im Ausland nur im Wege zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe zur Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Möglichkeit, Amts- und Rechtshilfe anderer Staaten oder Gebiete beanspruchen zu können, ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.
Die steuervertraglichen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland reichen bis in das Jahr 1931 zurück; das bislang geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde 1971 in Bonn unterzeichnet. Dieses wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1972 dreimal, zuletzt mit Protokoll vom