Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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3.9 Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Revisionsprotokoll vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(BT-Drucks. 14/9201)
(Auszug)
Begründung zum Vertragsgesetz
Zu Artikel 1
Auf das Revisionsprotokoll findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, da es sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht. Da das Verhandlungsprotokoll rechtlich erhebliche Vereinbarungen zur Auslegung des Protokolls enthält, wird es in die Zustimmungsformel aufgenommen und gemeinsam mit dem Revisionsprotokoll im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Zustimmung des Bundesrates ist nach Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes erforderlich, da das Aufkommen aus den von dem Abkommen betroffenen Steuern gemäß Artikel 106 des Grundgesetzes ganz oder zum Teil den Ländern oder den Gemeinden zusteht.
Zu Artikel 2
Die Bestimmung des Absatzes 1 entspricht dem Erfordernis des Artikels 82 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Nach Absatz 2 ist der Zeitpunkt, in dem das Revisionsprotokoll nach seinem Artikel VII Abs. 2 in K...