Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.7 Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom
(BT-Drucks. 12/5195)
(Auszug)
Begründung zum Vertragsgesetz
Zu Artikel 1
Auf das Protokoll findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, weil es sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht. Da das Verhandlungsprotokoll rechtlich erhebliche Vereinbarungen zur Auslegung des Protokolls enthält, wird es in die Zustimmungsformel aufgenommen und gemeinsam mit dem Protokoll im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Zustimmung des Bundesrates ist nach Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes erforderlich, weil das Aufkommen aus den vom Protokoll betroffenen Steuern gemäß Artikel 106 des Grundgesetzes ganz oder zum Teil den Ländern oder Gemeinden zufließt.
Zu Artikel 2
Nach Artikel 4 Absatz 5 des Abkommens darf bei der Beendigung der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht durch Wohnsitzwechsel von diesem Zeitpunkt an nur noch Vermögensteuer für das Inlandsvermögen erhobe...