Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.2 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(BT-Drucks. VI/3503)
A. Bericht der Abgeordneten Frau Huber
Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum des Deutschen Bundestages in der 178. Sitzung am an den Finanzausschuß überwiesen, der über die Vorlage am beraten hat.
Die besonders engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz führten 1931 zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ziel, korrespondierende Steueransprüche beider Länder im Interesse der von beiden Seiten in Anspruch genommenen Steuerpflichtigen auf ein normales Maß zu reduzieren. Das Abkommen brachte jedoch - insbesondere nach mehrfachen Revisionen, von denen die letzte 1959 erfolgte - auch Nebenwirkungen, nämlich Möglichkeiten zur Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile, die der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen entgegenstehen und nicht mehr zu vertreten sind. ...