Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.39 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 DBA-Schweiz
Unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom - I R 60/17 - haben die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom , zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom (BGBl. 2011 II S. 1092), gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA-Schweiz die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:
„Konsultationsvereinbarung zu Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern...