Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.27 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Besteuerungsrecht von Ruhegehaltszahlungen an Hinterbliebene von Grenzgängern nach Artikel 19 Absatz 5 DBA-Schweiz; Konsultationsvereinbarung v. zum Besteuerungsrecht von Ruhegehaltszahlungen an Hinterbliebene von Grenzgängern nach Artikel 19 Absatz 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA)
(-CHE/07/10019-04 - DOK 2018/0619262, BStBl. I 2018, 977)
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 19 Absatz 5 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom (BGBl. 2011 II S. 1092)1) haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA, am die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:
„Besteuerungsrecht von Ruhegehaltszahlungen an Hinterblieb...