Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.26 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren
vom
(BStBl. I 2017, 379)
Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom (BGBl. 2011 II S. 1092) haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 DBA, am die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:
S. 31
Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom
Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ...