Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.23 Konsultationsvereinbarung vom betreffend die Besteuerung von fliegendem Personal entsprechend Ziffer 1bis des Protokolls zu Artikel 15 Absatz 3 DBA-Schweiz in der Fassung des Revisionsprotokolls
vom
(BStBl. I 2012, 863)
Mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist am die nachstehende Konsultationsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden:
„Die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen einer Konsultation gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (hiernach: „DBA“) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom (hiernach: „Revisionsprotokoll“) die folgende Verständigung über die Auslegung von Ziffer 1bis des Protokolls (hiernach: „Protokoll“) zu Artikel 15 Absatz 3 des DBA vereinbart:
S. 27
Ziffer 1bis des Protokolls zu Artikel 15 Absatz 3 des DBA legt die Einzelheiten für...