Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.19 Verhandlungsprotokoll
S. 23
2.19 Verhandlungsprotokoll
vom
Gastspielverpflichteter Theaterregisseur
1. Ohne Arbeitsvertrag
Die deutsche Seite geht aufgrund der Gesamtumstände (typische Tätigkeit eines gastspielverpflichteten Theaterregisseurs, Schulden des Erfolgs) von einer selbständigen Tätigkeit aus. Die Schweiz sieht die Tätigkeit als nichtselbständige an. Ohne jede Präjudizwirkung verständigen sich beide Seiten darauf, dass die Einkünfte in Deutschland besteuert werden. Die Besteuerung in der Schweiz wird aufgehoben.
2. Mit Arbeitsvertrag
Die deutsche Seite geht in diesem Fall aufgrund der Gesamtumstände (typische Tätigkeit eines gastspielverpflichteten Theaterregisseurs, Schulden des Erfolgs) von einer selbständigen Tätigkeit aus und kann aus dem Vorliegen eines Arbeitsvertrages nach schweizerischem Recht nicht die nichtselbständige Tätigkeit annehmen. Die Schweiz sieht die Tätigkeit des Herrn T. aufgrund des Vertragsverhältnisses als nichtselbständige an. Ohne jegliche Präzedenzwirkung verständigen sich beide Seiten auf eine 50:50-Aufteilung der Bruttovergütungen.