Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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Protokoll zum Abkommen vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom BGBl. II 2003, 67 = BStBl. I 2003, 165
Mit den Änderungen durch
das Protokoll vom zum Abkommen i.d.F. des Revisionsprotokolls vom (BGBl. II 2011, 1092), Gesetz zum Protokoll vom (BGBl. II 2011, 1090).
Anlässlich der Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zu dem Abkommen vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:
1. Zu Art. 10 Abs. 3
a) Jeder Vertragsstaat wird Verfahren dafür schaffen, dass bei Dividenden, die nach Artikel 10 Absatz 3 keiner Steuer unterliegen, die Zahlung ohne den Steuerabzug erfolgen kann.
b) Klarstellend wird fest...