Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.15 Verhandlungsprotokoll
S. 19
2.15 Verhandlungsprotokoll
vom
Vom 22. bis haben in Bern zwischen einer schweizerischen und einer deutschen Delegation Verständigungsgespräche stattgefunden. Dabei wurden u.a. die folgenden Fragen angesprochen:
1. Besteuerung von Werkleistungen nach § 50a Absatz 7 EStG
Aus schweizerischer Sicht stellt § 50a Absatz 7 EStG einen schweren Eingriff in den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr dar. Im Rahmen der Verständigungsgespräche soll und kann allerdings nicht etwa die Frage der WTO-Verträglichkeit bzw. des im deutschen Recht festgelegten Übermassverbots behandelt werden. DBA-rechtlich stellt sich vielmehr die Frage, ob und inwieweit § 50a Absatz 7 EStG mit Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 28 DBAD in Einklang steht. Im Vordergrund der Erörterungen steht im heutigen Zeitpunkt die Frage eines Verstosses gegen Artikel 25 Absatz 2 DBAD. Die Beurteilung dieser Frage hängt weitgehend davon ab, wie die Durchführung der neuen Bestimmung ausgestaltet wird. Ausgehend von den Ausführungen im sind sich beide Seiten einig, dass gemeinsam ein einheitliches Antragsformular ausgearbeitet werden soll, das im schweizerisch-deutschen Verhältnis zur Anwendung gelangt. Dabei ...