Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.14 Verhandlungsprotokoll
vom
Vom 5. bis haben in Bonn zwischen einer schweizerischen und einer deutschen Delegation Verständigungsgespräche stattgefunden. Dabei wurden u.a. die folgenden Fragen angesprochen:
1. Grenzgänger
Zumutbarkeit einer Rückkehr an den Wohnsitz
Die deutsche Seite erläuterte, dass nach ihrer Praxis von einer Zumutbarkeit der Rückkehr ausgegangen werde, wenn die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnstätte nur 60 km betrage und keine aussergewöhnlichen Umstände vorlägen, wie z.B. aussergewöhnlich lange Arbeitszeiten. Von letzterem sei auszugehen, wenn der Aufenthalt am Wohnsitz weniger als acht Stunden betrage.
Die schweizerische Seite nahm dies zur Kenntnis und führte aus, dass neben der Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnstätte auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen sei. Zumutbar sei eine Fahrzeit von max. 1 Stunde pro Wegstrecke. Es bestand Einvernehmen, dass weitere Erkenntnisse abgewartet werden sollen, bis gemeinsame Beurteilungskriterien festgelegt werden können.
Grenzgängereigenschaft und Residenzpflicht
Nach dem Verständnis beider Seiten gilt folgendes:
Bei einer Person, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Schw...