Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.13 Verhandlungsprotokoll
vom
Vom 2. bis haben in Bern zwischen einer schweizerischen und einer deutschen Delegation Verständigungsgespräche stattgefunden. Dabei wurden u.a. die folgenden Fragen angesprochen:
1. Ergänzungen zum Einführungsschreiben vom 6./ zu Artikel 15a DBA
Für die Anwendung des Einführungsschreibens vom 6./ zu Artikel 15a DBA gilt nach dem Verständnis beider Seiten folgendes:
1.1 Zu Ziffer 11
Bei mehrtägigen Geschäftsreisen werden alle Wochenend- und Feiertage, für die der Arbeitgeber die Reisekosten trägt, als Nichtrückkehrtage angesehen.
1.2 Zu Ziffer 12
Als Arbeitsausübung im Sinne der Ziffer II Nr. 1 des Verhandlungsprotokolls vom werden alle Zeiten angesehen, für die aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Anwesenheit am Arbeitsort besteht.
1.3 Beide Seiten sind sich darüber einig, dass die anhängigen Fälle nach diesen Kriterien erledigt werden.
2. Zu Artikel 15 Absatz 3 DBA
Beide Seiten sind sich darüber einig, dass bei den unter Artikel 15 Absatz 3 DBA fallenden Arbeitnehmern Artikel 15a DBA nicht anzuwenden ist.
3. Im internationalen Transportverkehr tä...