Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.11 Verhandlungsprotokoll
S. 13
2.11 Verhandlungsprotokoll
vom
Im Bestreben, die Auslegung und Anwendung des mit dem heute paraphierten Revisionsprotokoll in das Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommenen Artikels 15a sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden folgendes vereinbart:
I. Zu Artikel 15a Absatz 1 Satz 3:
Ein Muster einer Ansässigkeitsbescheinigung wird von den zuständigen Behörden noch ausgearbeitet.
II. Zu Artikel 15a Absatz 2:
1. Die Annahme einer regelmäßigen Rückkehr an den Wohnsitz im Sinne des Artikels 15a Absatz 2 Satz 1 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich die Arbeitsausübung bedingt durch betriebliche Umstände, wie z.B. bei Schichtarbeiten oder Krankenhauspersonal mit Bereitschaftsdienst, über mehrere Tage erstreckt.
2. Arbeitstage im Sinne dieser Regelung sind die in dem Arbeitsvertrag vereinbarten Tage.
3. Ist ein Arbeitnehmer nicht während des gesamten Kalenderjahres in dem anderen Staat beschäftigt, so sind die für die Grenzgängereigenschaft nicht schädlichen Tage der Nichtrückkehr in der Wei...