Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa
1. Aufl. 2009
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S. 115 Rumänien
Dr. Raluca-Isabela Oprisiu, LL.M. Eur. Integration*
A. Einführung in das nationale Rechtssystem
I. Verfassungsrecht
Rumänien ist eine demokratische Republik, die einen nationalen, souveränen, unabhängigen und einheitlichen Charakter hat. Das Grundrecht der Eigentums freiheit ist in Art. 136 der neuen Verfassung Rumäniens1 (kurz „Verf.“) verankert. Die Grundprinzipien dieses Grundrechts sind in Art. 44 Verf. aufgeführt und werden im Folgenden näher erläutert. Weitere Regelungen bezüglich des Eigentumsrechts sind in einfachen Gesetzen zu finden. Hierzu gehören vor allem das rumänische Zivilgesetzbuch2 (kurz „ZGB“), das S. 116 Gesetz über den Bodenfonds (kurz „BodenfondsG“),3 das Gesetz über die Enteignung (kurz „EnteignungsG“),4 das Gesetz über die Rechtslage einiger Immobilien, die verstaatlicht wurden,5 das Gesetz über das Kataster (kurz „KatasterG“),6 das Gesetz über den Bodenverkehr (kurz „Bodenv...