Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 24927. Besonderheiten bei Familienunternehmen
27.1. Der Begriff Familienunternehmen
Im österreichischen Recht existiert weder der Begriff Familienunternehmen noch dessen verbindliche Definition. Im Österreichischen Corporate Governance Kodex für Familienunternehmen („Leitlinien für die verantwortungsvolle Führung von Familienunternehmen“) findet sich bloß eine allgemeine Umschreibung. International gibt es hingegen eine Vielzahl von Begriffsbestimmungen. Die Europäische Kommission hat bereits eine Begriffsumschreibung für Familienunternehmen vorgeschlagen.
Ein Familienunternehmen beliebiger Größe zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus: Eine oder mehrere Familien halten die Mehrheit der Entscheidungsrechte (Stimmrechte oder Kapital). Die Familie ist als Gruppe von natürlichen Personen zu verstehen, die in einem direkten verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen und meist über ein gemeinsames Stammelternpaar verfügen. Oft treten im Lauf der Jahre die Ehepartner hinzu. Zumindest eine dieser Personen ist in die Unternehmensführung (als Vorstand oder Aufsichtsrat) eingebunden. Das Unternehmen ist auf Dauer angelegt, also von Nachhaltigkeit geprägt. Der Zweck liegt in d...