Pfoser

Wegweiser GPLB

Sicher und erfolgreich durch die Prüfung

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5089-0

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Wegweiser GPLB (1. Auflage)

S. 386. Prüfungsauftrag

Der Prüfungsauftrag ist eine verfahrensleitende Verfügung (§ 94 BAO) mit Bescheidcharakter, darf aber, weil er am Beginn der Amtshandlung „vorzuweisen“ ist, nicht mündlich, sondern nurschriftlich erlassen werden. Die Wirksamkeit dieses Bescheides tritt durch dessen „Vorweisen“ ein. Zustellungen per E-Mail oder über Databoxen (zB SV-Box) entfalten keine Rechtswirkungen. Der Bescheid des Prüfungsauftrages ist als verfahrensleitende Verfügung mit keinem abgesonderten Rechtsmittel bekämpfbar.

Prüfungsaufträge werden vom Prüforgan ausgestellt und lösen beim Abgabepflichtigen ua folgende Pflichten aus (vgl auch Kapitel 3.1.2.):

  • Duldungspflicht

  • Auskunftspflicht

  • Beistellungspflicht

  • Mitwirkungspflicht

Ein Prüfungsauftrag beinhaltet aber auch das Recht, anschließend etwas für abgeschlossen zu betrachten (Wiederholungsprüfungsverbot).

6.1. Bestandteile des Prüfungsauftrages

Das Dokument „Prüfungsauftrag“ besteht aus folgenden zwei Teilen

  • Bescheid über einen Prüfungsauftrag (Seite 1)

  • Beiblatt zum Prüfungsauftrag (Seite 2)

6.1.1. Bescheid über einen Prüfungsauftrag

Der Bescheid über einen Prüfungsauftrag hat den Gegenstand der vorzunehmenden Prüfung und die zu prüfenden Abgabenarten und Zeiträum...

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