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Wegweiser GPLB

Sicher und erfolgreich durch die Prüfung

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5089-0

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Wegweiser GPLB (1. Auflage)

S. 285. Selbstanzeige

Eine rechtzeitige, formal inhaltlich korrekte und vollständig erstatte Selbstanzeige führt im Falle der vollständigen Schadenswiedergutmachung und vollständigen Leistung der Abgabenerhöhung zur Straffreiheit. Damit unterbleibt auch eine Eintragung im (Finanz-)Strafregister. Die Entscheidung, ob die Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiende Wirkung nach sich zieht, obliegt ausschließlich der Finanzstrafbehörde und nicht dem Prüforgan!

Rechtsgrundlage zur Selbstanzeige im Bereich

Hinweis

Im Bereich der Sozialversicherung ist die Möglichkeit der Selbstanzeige nicht vorgesehen. Liegt beim Dienstgeber (sozial-)betrügerisches Verhalten vor, besteht die Möglichkeit einer Anzeige nach § 153c–e StGB. Es gelten allerdings die Bestimmungen des § 153c Abs 3 und § 167 StGB.

5.1. Finanzvergehen – Strafdelikte im Finanzstrafgesetz

Das Finanzstrafgesetz unterscheidet zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeitsdelikten. Gerade bei Fahrlässigkeitsdelikten gestaltet sich eine Differenzierung zwischen grober oder leichter Fahrlässigkeit oftmals schwierig.

5.1.1. Abgabenhinterziehung – ein Vorsatzdelikt

Bei einer GPLB ...

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