Wegweiser GPLB
1. Aufl. 2024
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S. 224. Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung auf eine Prüfung betrifft alle Beteiligten. Von der Fallzuteilung bis zur Ankündigung erfolgt sie in erster Linie durch das Prüforgan.
Mit der Ankündigung beginnt die Prüfungsvorbereitung und die Zeit der „Gewissenserforschung“ des Arbeitgebers als Abgabepflichtiger bzw dessen steuerlicher Vertreter.
Eine optimale Prüfungsvorbereitung besteht somit aus zwei Abschnitten:
von der Fallzuteilung bis zur Ankündigung der Prüfung
von der Ankündigung bis zum Prüfungsbeginn
4.1. Von der Fallzuteilung bis zur Ankündigung der Prüfung
Nach Zuteilung eines Prüfungsfalles beginnen beim Prüfungsorgan die ersten Vorbereitungsarbeiten und ein umfassendes Aktenstudium.
Dieses kann beispielsweise Folgendes beinhalten:
Informationen über die Melde-, Versicherungs- und Beitragsgrundlagen der gemeldeten Dienstnehmer (mBGM)
Überblick über die vorhandenen L16 sowie die abgeführten Lohnabgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, Abzugsteuer)
Kommunalsteuererklärungen
Recherche im Internet (Homepage, zB Plattform kununu)
Ergebnisse aus Vorprüfungen
Firmenbuchabfrage (§ 158 Abs 4 Z 2 BAO)
Zentrale Melderegisterabfrage (§ 158 Abs 4 Z 3 BAO)
Gewerberegisterabfrage GISA (§ 158 Abs 4 Z 4 BAO)
Vereinsregister (§ 158 Abs 4 Z 5 BAO)
KFZ-Datenbank (§ 158 Abs 4 Z 6 BAO)
Welcher Wirtschaftsklasse (Branch...