Handbuch Verrechnungspreise
2. Aufl. 2012
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S. 919 Quick Check: Advance Pricing Arrangements
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„Die Verrechnungspreispraxis sieht sich in nicht unerheblichem Ausmaß teils über Jahre hinweg mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert. Ein wesentliches Interesse liegt somit in der Beseitigung dieser Rechtsunsicherheiten und in der Schaffung von Planungssicherheit. Um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen besteht in Österreich das Rechtsinstitut des unilateralen Advance Ruling gemäß § 118 BAO und das bi- oder multilaterale Advance Pricing Arrangement auf Grundlage einer dem Art 25 OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmung.“ Sabine Dommes |
Wichtige Begriffe
Advance Pricing Arrangement, Advance Pricing Agreement, Advance Ruling, APA, Verständigungsverfahren, MAP, Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wichtige Quellen
OECD-VPG 2010:
Kapitel IV, Abschnitt F
Annex zu Kapitel IV, APA-Richtlinien
VPR 2010:
Rz 351 ff
Verwaltungspraxis:
, BMF-010221/0019-IV/4/2006 betreffend DBA-Deutschland 1954; , BMF-010221/0479-IV/4/2006 betreffend DBA-Liechtenstein (Fristen, Verständigungsverfahren)
BMF, Richtlinien zu Advance Ruling – Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO
dBMF, Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsv...