Handbuch Verrechnungspreise
2. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 821 Quick Check: Haftung der Geschäftsführung und der Gesellschafter bei mangelhaften Verrechnungspreisen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
„Konzerngesellschaften stehen regelmäßig in umfangreichen Leistungsbeziehungen zueinander. Bei der Festlegung der Verrechnungspreise wird deren Angemessenheit vor allem aus steuerrechtlicher Sicht geprüft. Häufig liegt bei unangemessenen Verrechnungspreisen aber auch ein Verstoß gegen das gesellschaftsrechtliche Ausschüttungsverbot vor, was zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführung führen kann. Vor dem Hintergrund dieser drohenden persönlichen Haftung, sollte die Angemessenheit von Verrechnungspreisen auch nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen überprüft und dokumentiert werden.“ Gerald Schmidsberger |
Wichtige Begriffe
Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsleiters, verbotene Einlagenrückgewähr, verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheitsprüfung, Fremdvergleich, Konzernfinanzierung, Cash Pooling, Steuerausgleich
Wichtige Quellen
OECD-VPG 2010:
Kapitel VII, insbesondere Tz
VPR 2010:
Rz 74 ff, insbesondere Rz 81 ff
Verwaltungspraxis:
§ 25 GmbHG, § 84 AktG (Haftung der Geschäftsführung bzw des Vorstandes)