Handbuch Verrechnungspreise
2. Aufl. 2012
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S. 139 Quick Check: Dokumentationsvorschriften in Österreich
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„Die § 124, 131 und 138 BAO sind entgegen den Aussagen in den VPR 2010 keine gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung zur Dokumentation der Angemessenheit von Verrechnungspreisen oder zur Erstellung einer gesonderten Verrechnungspreisdokumentation. Insbesondere ergibt sich weder aus der BAO noch aus der Rechtsprechung des VwGH, dass die Dokumentation der Angemessenheit bereits im Zeitpunkt der Aufzeichnung der betroffenen Geschäftsvorfälle zu erfolgen hat, sondern es ist ausreichend, dass Unterlagen für den Ansatz des jeweiligen Verrechnungspreises erst nach Aufforderung durch die Behörden vorgelegt werden. Es ist aber trotzdem empfehlenswert, eine aussagekräftige Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, da bei Vorlage einer solchen die Beweislast für die Behauptung, dass die Gestaltung der Verrechnungspreise nicht fremdüblich ist, jedenfalls die Abgabenbehörde trifft.“ Andreas Kronawetter |
Wichtige Begriffe
Amtswegige Ermittlungspflicht, Angehörigenjudikatur, Belegprinzip, Beweismittelbeschaffungspflicht, Beweisvorsorgepflicht, Bücher und Aufzeichnungen, erhöhte Mitwirkungspflicht, freie Beweiswürdigung, Fremdvergleichsgrundsatz, Offe...