VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 3 Zwingendes Recht
Literatur: Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg), KBB – Kurzkommentar zum ABGB7 (2023); Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Einseitig zwingendes Recht | |
III. | Abweichende Vereinbarung | |
IV. | Unwirksamkeit |
I. Allgemeines
1
§ 3 dient der Umsetzung des Art 21 WKRL und des Art 22 DIRL und stellt die Bestimmungen des VGG in ihrer Gesamtheit zugunsten des Verbrauchers einseitig zwingend. Inhaltlich gleicht die Bestimmung der früheren Fassung des § 9 Abs 1 S 1 KSchG. Die aktuelle Fassung des § 9 KSchG sieht den zwingenden Charakter der Normen nur noch für allgemeine Gewährleistungsrechte des Verbrauchers vor, während hinsichtlich des Warenkaufs und der Bereitstellung digitaler Leistungen ausdrücklich auf das VGG verwiesen wird.
2
Hintergrund der Norm ist ein allgemein anerkanntes Grundprinzip des Verbraucherschutzes, welches die Vertragsgestaltungsfreiheit als Ausfluss der grundsätzlich im allgemeinen Zivilrecht geltenden Privatautonomie einschränkt. Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass der Unternehmer seine im Rahmen des Geschäftsverkehrs nach allgemeiner Annahme bestehende überwiegende Verhandlungsmach...