VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 19 Vermutung bei Hervorkommen eines Mangels; Beweislast
Literatur: Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg), KBB – Kurzkommentar zum ABGB7 (2023); Zöchling-Jud, Beweislast, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen im neuen Gewährleistungsrecht, ÖJZ 2022, 115 f.
Übersicht
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I. Vorbemerkungen
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§ 19 bildet das Pendant der Vermutungsregel bzw Beweislastregeln zu § 11 für digitale Leistungen. Auch hier wird wiederum zwischen einer Vermutungsregel bei einmaligen Bereitstellungen der digitalen Leistungen und einer Beweislastregel für fortlaufend bereitgestellte digitale Leistungen unterschieden. Der österreichische Gesetzgeber sah sich zu dieser differenzierenden Umsetzung gezwungen, da er ansonsten die Konformität mit der Richtlinie gefährdet sah. Sowohl § 11 Abs 1 als auch § 19 Abs 1 enthalten im Wesentlichen aber die bereits bekannte Bestimmung des § 924 ABGB, einzig mit dem Unterschied, dass die Vermutungsfrist nicht mehr für sechs Monate, sondern für ein Jahr gilt. Von der in den Richtlinien eingeräumten Möglichkeit, diese Vermutungsfrist auf zwei Jahre auszudehnen, wurde vom österreichischen Gesetzgeber bei der Umsetzung kein Gebrauch g...