VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 16 Anwendungsbereich
Literatur: Bischinger/Weber-Woisetschläger, Das neue Gewährleistungsrecht (Teil I): Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG): Anwendungsbereich und Gewährleistung beim Warenkauf, JAP 2021/2022/11; Firsching, Der Kauf von Sachen mit digitalen Elementen, ZUM 2021/210; Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022); Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg (Hrsg), Münchner Kommentar zum BGB9 (2022); Schmitt, Das neue Gewährleistungsrecht ab 2022: Digitale Leistungen und mehr, jusIT 2021/67; Spindler, Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte in das BGB, MMR 2021, 452.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Anwendungsbereich des dritten Abschnitts (Abs 1) | |
II. | Paketverträge (Abs 2) | |
III. | Datenträger (Abs 3) | |
IV. | Anwendungsvorrang des § 9 Abs 2 (Abs 4) |
I. Anwendungsbereich des dritten Abschnitts (Abs 1)
1
§ 16 regelt den Anwendungsbereich des dritten Abschnitts (§§ 16 bis 27) für die Bereitstellung digitaler Leistungen (iSv § 1 Abs 1 Z 2), wenn diese nicht bereits schon aufgrund eines Vertrags über den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen bereitzustellen sind, der wiederum die Umsetzung der Bestimmungen der DIRL bezweckt.
2
Im Gegensatz zum Kauf von Wa...