VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 14 Preisminderung
Literatur: P. Bydlinski (Hrsg), Das neue Gewährleistungsrecht (2022) 97; Kodek, Volat inrevocabile verbum – Zum Widerruf von Gestaltungserklärungen im neuen Gewährleistungsrecht, in FS Mader (2022) 179; siehe auch Literatur bei § 12.
Übersicht der Kommentierung
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I. Geltendmachung
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Gemäß § 14 Abs 1 wird das Recht zur Preisminderung durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung geltend gemacht. Wesentlich ist, dass diese empfangsbedürftige Willenserklärung – anders als nach dem ABGB-Gewährleistungsrecht vor dem GRUG – auch außergerichtlich abgegeben werden kann und an keine konkrete Form gebunden ist. Sie kann demnach auch konkludent erfolgen, zum Beispiel wenn der Verbraucher einen Teil des Kaufpreises zurückverlangt. Die Rechtsgestaltungswirkung der Preisminderung tritt dann ein, wenn die Erklärung des Verbrauchers dem Unternehmer zugeht und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Preisminderung (§ 12) vorliegen. Mit Kodek ist davon auszugehen, dass die Rechtsgestaltungserklärung widerrufen oder modifiziert werden kann, falls der Gestaltungsgegner die Berechtigung der ursprünglich...