VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 8 Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration
Literatur: Dullinger, Schuldrecht AT5 (2014); W. Faber, Handbuch zum neuen Gewährleistungsrecht (2001); Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Großkommentar zum ABGB – Klang3 (2011); Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022); Keiler/Klauser, Österreichisches und Europäisches Verbraucherrecht (2022); Kletečka, Gewährleistung neu (2001); Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 (2017); Kronthaler, Verstößt § 8 Abs 1 VGG gegen die Vorgaben von Art 9 WKRL?, Zak 2022, 50; Rummel, ABGB3 (2007); Schmitt, Das neue Gewährleistungsrecht ab 2022/Teil 1, jusIT 2021/179; Schmitt, Das neue Gewährleistungsrecht ab 2022/Teil 2, jusIT 2021/84; Schwimann/Kodek, Praxiskommentar zum ABGB, Band IX (2022).
Übersicht
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I. | Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration | |||
A. | Zu Abs 1 | |||
1. | Zu § 8 Abs 1 S 1: Montage und Installation von Waren durch den Unternehmer | |||
2. | Zu § 8 Abs 1 S 2: Fehlerhafte Anleitung | |||
B. | Zu Abs 2 |
I. Unsachgemäße Montage, Installation oder Integration
A. Zu Abs 1
1
§ 8 Abs 1 enthält keinen unbekannten Inhalt: bereits in § 9a KSchG aF fand sich eine beinahe inhaltsgleiche Bestimmung, weswegen nunmehr dieser auch nicht mehr in Geltung steht und im § ...