VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 28 Verjährung
Literatur: Bydlinski/Perner/Spitzer, KBB – Kurzkommentar zum ABGB7 (2023); Dullinger, Das neue Gewährleistungsrecht, 33; Flume/Kronthaler/Laimer, VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022); Hafner-Thomic, Alles neu macht das GRUG?, ecolex 2022/5, 23; Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02; Parapatits/Stabentheiner, Ausgewählte Fragen zum neuen europäischen Gewährleistungsrecht – Vertragskonformität, Fristen, Geltendmachung, ÖJZ 2019/126, 1041; Reischauer, Verjährung und Einrede bei der Gewährleistung (§ 933 ABGB und § 28 VGG), Zak 2022/459; Riedler, XV.Annex: Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022); Rummel/Lukas, ABGB4; Schwimann/Neumayr, ABGB Taschenkommentar6 (2023).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Vorbemerkungen | ||
II. | Verjährung bei Sachmängeln (Abs 1) | ||
III. | Verjährung bei Rechtsmängeln (Abs 2) | ||
A. | Verjährungsfrist bei einmaliger Bereitstellung/Übergabe | ||
B. | Verjährungsfrist bei fortlaufender Bereitstellung | ||
IV. | Einrede gegen die Entgeltforderung (Abs 3) | ||
V. | Verkürzung und Verlängerung von Verjährungsfristen |
I. Vorbemerkungen
1
In § 28 wird die Verjährung der dem Verbraucher nach dem VGG zustehenden Gewährleistungs- und Gestaltungsrechte normiert. Diese Norm gelangt, wie der gesamte 4. Abschnitt (§§ ...