VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 27 Änderung der digitalen Leistung
Literatur: P. Bydlinski (Hrsg), Das neue Gewährleistungsrecht (2022); Bydlinski/Perner/Spitzer, ABGB7 (2023); Fida, Updates, Patches & Co (2022); Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022); Kodek/Leupold, Gewährleistung NEU (2019); Stabentheiner/Wendehorst/Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue europäische Gewährleistungsrecht (2019).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Vorbemerkungen | ||
II. | Änderungsvoraussetzungen (Abs 1) | ||
A. | Änderungsklausel und triftiger Grund (Z 1) | ||
B. | Keine zusätzliche Kosten für den Verbraucher (Z 2) | ||
C. | Klare und verständliche Information (Z 3) | ||
D. | Nicht nur geringfügige Beeinträchtigung (Z 4) | ||
III. | Vertragsauflösungsrecht (Abs 2) | ||
IV. | Rechtsfolgen der Vertragsauflösung (Abs 3) | ||
V. | Beibehaltung der unveränderten digitalen Leistung (Abs 4) | ||
VI. | Zwingendes Recht (Abs 5) | ||
VII. | Keine Anwendung auf Paketverträge (Abs 6) |
I. Vorbemerkungen
1
§ 27 setzt Art 19 DIRL um, wobei der EU-Gesetzgeber mit dieser Bestimmung die generelle Schnelllebigkeit von Gütern in der nunmehrigen Zeit abbilden wollte: ständig verändern sich Funktionalitäten, Benutzeroberflächen und Betriebssysteme, sei es aufgrund gewollter Verbesserungen ...