VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 26 Fristen und Zahlungsmittel für die Erstattungdurch den Unternehmer
Literatur: Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg), ABGB7 (2023); Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022).
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
§ 26 konkretisiert in Umsetzung von Art 18 Abs 1, 3 DIRL die Pflichten des Unternehmers bei Rückzahlung an den Verbraucher infolge Preisminderung gemäß § 22 oder Vertragsauflösung gemäß § 23. Geregelt werden einerseits die Frist für die Rückerstattung, andererseits die konkret anzuwendenden Zahlungsmodalitäten.
II. Zahlungsfrist (Abs 1)
2
Abs 1 ordnet an, dass der Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Erklärung über die Preisminderung nach § 22 Abs 1 bzw der Erklärung über die Vertragsauflösung nach § 23 durch den Unternehmer zu erfüllen ist. Die absolute Höchstfrist beträgt 14 Tage. Die Bestimmung des Begriffes „unverzüglich“ und damit die konkret zustehende Leistungsfrist des Unternehmers ist allerdings nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, sodass durchwegs eine kürzere Leistungsfrist anwend...