VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 25 Pflichten des Verbrauchers bei Vertragsauflösung
Literatur: Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg), ABGB7 (2023); Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Unterlassungspflicht des Verbrauchers (Abs 1) | |
II. | Pflicht zur Rücksendung des Datenträgers (Abs 2) | |
III. | Kein Nutzungsentgelt (Abs 3) |
I. Unterlassungspflicht des Verbrauchers (Abs 1)
1
Löst der Verbraucher einen Vertrag gemäß § 23 auf, so treffen ihn Pflichten, welche im Wesentlichen in § 25 geregelt sind. In erster Linie handelt es sich dabei um die Pflicht, die Nutzung der digitalen Leistung oder deren Zurverfügungstellung an Dritte zu unterlassen. Die Unterlassungspflicht tritt mit Wirksamkeit der Auflösungserklärung ein, diese ist mit Zugang der Erklärung beim Unternehmer gegeben. Bis dahin ist die Weiternutzung erlaubt. Systematisch ist in dieser Unterlassungspflicht das Spiegelbild des Unterlassungsanspruches und der Sperrbefugnis des Unternehmers gemäß § 24 Abs 3 zu sehen.
II. Pflicht zur Rücksendung des Datenträgers (Abs 2)
2
Wurde die digitale Leistung dem Verbraucher auf einem körperlichen Datenträger (etwa CD, DVD, USB-Stick oder dergleichen) bereitgestellt, räumt...