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WGarG 2008 § 49. Anforderung an Pflichtstellplätze, LGBl. Nr. 34/2009, gültig ab 01.01.2014

5. Teil Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen

§ 49. Anforderung an Pflichtstellplätze

Bei Pflichtstellplätzen muss die Anfahrbarkeit des Stellplatzes gewährleistet sein, ohne dass dazu erst ein anderes Fahrzeug durch Dritte entfernt werden muss.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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FAAAF-36722