WGarG 2008 § 49. Anforderung an
Pflichtstellplätze, LGBl. Nr. 34/2009, gültig ab 01.01.2014
5. Teil Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen
§ 49. Anforderung an Pflichtstellplätze
Bei Pflichtstellplätzen muss die Anfahrbarkeit des Stellplatzes gewährleistet sein, ohne dass dazu erst ein anderes Fahrzeug durch Dritte entfernt werden muss.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAF-36722