WGarG 2008 § 49. Anforderung an
Pflichtstellplätze, LGBl. Nr. 34/2009, gültig ab 01.01.2014
5. Teil Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen
§ 49. Anforderung an Pflichtstellplätze
Bei Pflichtstellplätzen muss die Anfahrbarkeit des Stellplatzes gewährleistet sein, ohne dass dazu erst ein anderes Fahrzeug durch Dritte entfernt werden muss.
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FAAAF-36722