VStG § 66a. Verweise, gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1998

§ 66a. Verweise

Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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