Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen
1. Aufl. 2009
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Beteiligungsbewertung im UGB – außerplanmäßige Abschreibungen im Fokus des neuen Fachgutachtens zur Unternehmensbewertung
S. 593I. Begriffsbestimmung – Beteiligung
§ 228 Abs 1 UGB definiert den Beteiligungsbegriff als Anteil an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligungen gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft erreichen.
Abs 2 definiert auch die Beteiligung als unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer unternehmerisch tätigen eingetragenen Personengesellschaft als Beteiligung. Die folgenden Ausführungen gelten somit für Unternehmensanteile in der oben angeführten Definition des Unternehmensrechts.
Der formale Ausweis wie auch die dafür geltenden Bewertungsvorschriften betreffen das Finanzanlagevermögen.
II. Grundsätzliche Bewertungsbestimmungen des Finanzanlagevermögens
A. Anschaffungskosten
§ 203 UGB sieht als grundsätzlichen Bewertungsmaßstab die Anschaffungskosten vor. Zu diesen Anschaffungskosten zählen auch die m...