Urnik/Fritz-Schmied/Kanduth-Kristen

Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen

1. Aufl. 2009

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Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen (1. Auflage)

S. 553Grundsätzliches zur Genossenschafts- und zur Bankrevision

S. 555Sowohl Genossenschaften als auch Banken – diese als sensibelstes Gewerbe der Volkswirtschaft – sind von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Das gilt folglich auch für ihre speziellen Prüfungen, nämlich die Genossenschaftsrevision einerseits und die Bankprüfung andererseits. Im wichtigsten Sektor der österreichischen Genossenschaften, den Genossenschaftsbanken, treffen beide zusammen: Kreditgenossenschaften unterliegen sowohl der Genossenschaftsrevision (nach dem GenRevG) als auch, wie alle Kreditinstitute, der Bankprüfung (§§ 60 ff BWG). Entsprechend soll hier dieser kompliziertere Sonderfall des Zusammentreffens der Anwendung von Genossenschaftsrevisions- und Bankrecht bei einer knappen Darlegung der Prinzipien im Vordergrund stehen.

Für die Anwendung der Aussagen auf andere Genossenschaften bzw Banken braucht die jeweils andere Komponente lediglich „ausgeschieden“ zu werden. So sind die revisionsrechtlichen Ausführungen beispielsweise auch auf gemeinnützige Bauvereinigungen anzuwenden, die – sogar in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften – zusätzlich den Regeln des GenRevG unterliegen.

I. Ausgangspunkt: Zweck der Revision ist, die Genos...

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