Urnik/Fritz-Schmied/Kanduth-Kristen

Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen

1. Aufl. 2009

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Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen (1. Auflage)

S. 501Die Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen im Konzept der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) – Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB)

S. 503I. Einleitung

Unternehmen benötigen als Ressourcen für ihre Leistungserstellungsprozesse „wirtschaftliche Vermögenswerte“. Dies sind sowohl materielle Vermögensgegenstände – dh Güter, denen eine physische Erfassbarkeit zu Grunde liegt (wie zB Maschinen, Gebäude udgl) – als auch immaterielle Vermögensgegenstände.

Da es sich bei immateriellen Vermögensgegenständen um wirtschaftliche Werte handelt, welche von einer Einzigartigkeit geprägt sind (dh sie existieren in der jeweiligen Ausgestaltung nur einmal), und ihre physische Greifbarkeit nicht gegeben ist, ist ihre Erfassbarkeit und Bewertbarkeit im Vergleich zu jener von materiellen (körperlichen) Vermögensgegenständen deutlich diffiziler. Auch können körperliche Güter nicht gleichzeitig für mehrere Verwendungen in Anspruch genommen werden, wohingegen dies bei immateriellen Gütern oftmals der Fall ist.

Werden immaterielle Gegenstände für Dritte, also für den Absatz am Markt, produziert, so entsteht durch Angebot und Nachfrage am Markt ein greifbarer ...

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