Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen
1. Aufl. 2009
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Abgrenzungsprobleme zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften
S. 395I. Ausgangslage
Bekanntlich hat der VfGH mit dem E , G 54/06 ua den Grundtatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG „Erwerb von Todes wegen“ und mit E , G 23/07 ua den Grundtatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG „Schenkungen unter Lebenden“ mit Ablauf des aufgehoben. Der österreichische Gesetzgeber ließ – obwohl ein Weiterbestehen der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus Gründen der ordnungspolitischen und steuerstrukturellen Konformität durchaus zu fordern war – die angeführten Tatbestände mit Ablauf des auslaufen. Anstelle der Belastung mit Erbschafts- und Schenkungssteuer ist für „unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden“ eine Schenkungsmeldeverpflichtung getreten, die mit Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz für unentgeltliche Grundstückserwerbe sowie einem die Besteuerung von Stiftungen grundlegend regelndem Stiftungseingangssteuergesetz begleitet wurden.
Zumal also derzeit
unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden (mit Ausnahme von Grundstücksübertragungen und Übertragungen auf Stiftungen) lediglich einer Meldeverpflichtung unterworfen sind sowie für den Erwerber die Verpflichtung zur Buchwertfortführung bedeuten und
entgeltliche Übertra...