Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen
1. Aufl. 2009
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Mehrfache Umgründungen auf einen Stichtag – eine Analyse zur Praxis des § 39 UmgrStG
S. 1631. Gesetzliche Grundlagen
Unter der Überschrift „Mehrfache Umgründungen auf einen Stichtag“ beinhaltet § 39 UmgrStG – der erste Paragraph der sich im zweiten Hauptstück des UmgrStG befindenden ergänzenden Vorschriften – den Themenbereich der Zusammenziehung mehrerer Umgründungen auf einen Stichtag unter der zwingenden Voraussetzung der Aufstellung eines Umgründungsplanes. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
„Werden mehrere Umgründungen, die dasselbe Vermögen ganz oder teilweise betreffen, auf einen Stichtag bezogen, gilt für ertragsteuerliche Zwecke erst die letzte Vermögensübertragung für den oder die davon betroffenen Rechtsnachfolger als mit dem Beginn des auf den ersten Umgründungsstichtag folgenden Stichtages bewirkt, wenn dies von sämtlichen an den Umgründungen Beteiligten in einem Umgründungsplan festgelegt wird. Voraussetzung ist, dass der Umgründungsplan spätestens am Tag der Beschlussfassung der ersten Umgründung gefasst und in allen Umgründungsverträgen auf diesen Plan Bezug genommen wird.“
Die Rz 1874 bis 1886 der UmgrStR 2002 kommentieren § 39 UmgrStG. Dabei lassen sich schon an der Einteilung der dieses Thema behandelnden Randzahlen zwei T...