Finanzmanagement aktuell
1. Aufl. 2008
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S. 529Verwaltung einer Privatstiftung in der Praxis
Udo Schwarz/Eva Schneider
Die Verwaltung einer Privatstiftung ist wesentlich von der Art des der Stiftung gewidmeten Vermögens abhängig. Je nachdem, ob die Privatstiftung vorwiegend Immobilien-, Kapitalvermögen oder Beteiligungen hält, obliegen dem Stiftungsvorstand unterschiedliche (Verwaltungs-)Aufgaben. Dabei stellt sich in der Praxis die Frage der Delegation von Aufgaben an Dritte, insbesondere an den Stifter und/oder Begünstigten unter Einhaltung der Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 15 PSG. Die Auskunftsrechte von Stifter, Begünstigtem etc. bedeuten auf Seiten des Vorstands Informationspflichten, welche organisiert werden müssen.
Bei der Ausgestaltung des Rechnungswesens sind einerseits unternehmensrechtliche und andererseits steuerrechtliche Anforderungen von Bedeutung. Beiden Erfordernissen möglichst ökonomisch gerecht zu werden, ist in der Regel Ziel des Vorstands. Besonders interessant ist dabei die Frage der Evidenthaltung von möglicherweise unterschiedlichen Zuwendungen an Begünstigte. Zuletzt ist das Auftragsverhältnis vom Vorstand zur Privatstiftung hinsichtlich Kollisionen bzw. der Gefahr von Insichgeschäften von ...