ElWOG 2010 § 94. Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen, BGBl. I Nr. 110/2010, gültig ab 03.03.2011
13. Teil Besondere organisatorische Bestimmungen
§ 94. Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen
Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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JAAAF-31414