Doppelbesteuerung
2024
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VIII. Deutsche Verhandlungsgrundlage (DE-VG) (Schwenke)
175 Dtl. verfügt seit dem (überarbeitet am ) über eine eigene sog. „Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen“ (DE-VG). In der Vergangenheit war das Fehlen eines dt. Verhandlungsmusters kritisiert worden (vgl. Lüdicke Überlegungen zur deutschen DBA-Politik, 16 ff.). Angesichts des Umfangs des dt. DBA-Netzes, der Vielzahl von DBA-Verhandlungen sowie der typischen Abweichungen vom OECD-Muster aufgr. dt. steuerrechtl. Besonderheiten wurde ein entspr. Verhandlungsmuster als Lösung dafür gesehen, die dt. Abk. zu vereinheitlichen und damit in erheblicher Weise zur einfacheren und rechtssicheren Anwendung der DBA beizutragen (Lüdicke Überlegungen zur deutschen DBA-Politik, 18). Die Zukunft wird zeigen, ob die DE-VG diesen hohen Erwartungen gerecht werden kann.
176 In der Präambel der DE-VG wird als Ziel nicht nur die Vermeidung der DBest., sondern auch die „Verhinderung der Steuerverkürzung“ genannt. Dies verwundert insoweit als die Verhinderung der Steuerverkürzung bis...